EU-weit ab 3. Juli 2021 verboten: Einwegplastik

Dorit Zimmermann • Juli 06, 2021

 EU-weit ab 3. Juli 2021 verboten: Einwegplastik 

Was die EU 2019 beschlossen hat, soll ab 3. Juli 2021 Wirklichkeit werden: kein Einwegplastik mehr im Handel! Klingt so, als würden wir Plastikpaten arbeitslos werden, doch es gibt viele Ausnahmen.

Verboten werden:

  • Besteck, Teller, Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen sowie Luftballonstäbe (im privaten Bereich) aus Plasti
  • Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus bio-basierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen
  • Einwegteller und -schalen aus Pappe, sofern sie zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind
  • To-go-Behälter sowie To-go-Getränkebecher aus Styropor
Es handelt sich dabei um die Produkte, für die es umweltfreundliche Alternativen gibt und die besonders häufig in der Umwelt landen.

Erlaubt sind weiterhin:

  • Getränkebecher, z.B. Bierbecher, im Fußballstadion oder auf sonstigen Großveranstaltungen
  • Mit Plastik beschichtete To-go-Becher aus Papier oder Pappe mit Deckel
  • Eisbecher aus Plastik
  • Aluminiumteller und -schalen
  • To-go-Verpackungen aus Kunststoff
Lagerbestände dürfen noch aufgebraucht werden, was durchaus sinnvoll ist. Allerdings hatten Hersteller und Handel zwei Jahre Zeit, um sich auf das Verbot vorzubereiten. Es gibt keine Frist, bis wann die gelagerten Produkte abverkauft oder ausgegeben werden müssen.

Plastikfreie Alternativen und ihre Ökobilanz

Für zahlreiche Produkte, v.a. im Fast-Food-Bereich, existieren Alternativen aus Papier oder Pappe, deren ökologischer Fußabdruck nicht unbedingt kleiner ausfällt. Der Grund: Die Produktion von Papiertüten oder Pappgeschirr erfordert große Mengen an Wasser und Energie sowie den Einsatz von umweltschädlichen Chemikalien. Die Umweltbilanz von Holzbesteck oder -geschirr sieht nach Meinung der Verbraucherzentrale etwas besser aus. Entscheidend ist allerdings, wo das Holz herkommt. Bagasse, ein faserhaltiges Material, das bei der Herstellung von Rohrzucker anfällt, ist eine weitere Alternative zu Plastik, geeignet für Teller, Becher oder Essensboxen. Der Vorteil: Verwendet wird ein Abfallstoff, der andernfalls entsorgt werden müsste, die Herstellung ist weniger aufwendig als bei Papier oder Holz, und Bagasse ist kompostierbar.

Kennzeichnungspflicht für erlaubte Plastikprodukte

Alle Wegwerfprodukte, die Plastik enthalten, und nach wie vor erlaubt sind, müssen gekennzeichnet werden. Darunter fallen neben To-go-Bechern auch Hygieneprodukte wie Feuchttücher oder Tampons und Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern. Die Markierung soll Verbraucher auf die umweltschädigende Wirkung von Plastik aufmerksam machen und deren korrekte Entsorgung anmahnen.

Was soll mit dem Einwegplastik-Verbot erreicht werden?

Anlass des EU-weiten Verbots ist die Tatsache, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Laut Umweltbundesamt zählen Trinkhalme, Einwegbecher und Wattestäbchen zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten. Durch Einweggeschirr und To-go-Verpackungen entstanden 2017 in Deutschland mehr als 340.000 Tonnen Müll.

Weitere Maßnahmen, um Plastikmüll zu reduzieren

Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für Plastiktüten. Dann dürfen leichte Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 1,49 Milliarden leichter Plastiktüten an private Verbraucher abgegeben.

Im gleichen Jahr wird eine generelle Pfandpflicht für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff erhoben. Von 2025 an müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen.
In Deutschland müssen Gastronomie und Lieferdienste ab 2023 ihre Speisen und Getränke auch in Mehrweg-Verpackungen anbieten. Diese dürfen nicht teurer sein als die Einweg-Variante.  Ausgenommen von der Mehrweg-Pflicht sind Verkaufsstellen mit weniger als fünf Mitarbeitern bzw. weniger als 80 Quadratmeter Ladenfläche, sofern sie ihren Kunden auf Wunsch Speisen oder Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. In diesem Bereich (Strandtourismus, Kioske, kleinere Imbisse, Bäckereien oder Cafés) fallen allerdings besonders viele To-go-Verpackungen an.

Bewertung durch Umweltbundesamt und NABU

Laut Umweltbundesamt (UBA) sind die neuen EU-Richtlinien ein erster Schritt zur Reduzierung von Plastikmüll in der Umwelt. Positiv wird bewertet, dass die EU v.a. die Hersteller in die Verantwortung nimmt. Sie werden künftig u.a. an Reinigungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Mit dem Geld können laut Bundesministerium für Umwelt unter anderem mehr Mülleimer aufgestellt und Reinigungsfahrzeuge angeschafft werden. Dazu UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Littering wird zu häufig nur als fahrlässiges Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher verstanden. Ich finde es wichtig und richtig, dass jetzt auch die Hersteller ihren Teil der Verantwortung übernehmen müssen.“
Aus Sicht des NABU wird bei „alternativem“ Einweggeschirr viel Greenwashing betrieben, da die Werbeaussagen in der Regel zwar juristisch nicht zu unterbinden sind, ökologisch jedoch nicht halten, was sie versprechen. Angesichts der hohen Abfallmengen an Einweggeschirr und To-go-Verpackungen sind die neuen Verbote ohne eine offensive Mehrweg-Förderung laut NABU ein Tropfen auf den heißen Stein.

Fazit

Nachdem die meisten Plastikabfälle, die wir Plastikpaten aufsammeln, nach wie vor erlaubt sind, werden wir sicher nicht arbeitslos werden. Schade um die vertane Chance!

Quellen:
www.bmu.de/wenigeristmehr/unsere-massnahmen/
www.NABU.de/einwegplastikverbot
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/ressourcenschonung/kunststoffe-und-bioplastik/30215.html
www.spiegel.de/wirtschaft/service/einwegplastik-diese-plastikartikel-sind-ab-jetzt-verboten-a-f3a24d87-b125-4a47-9640-ff3eb98335ad
www.umweltbundesamt.de/themen/weniger-plastik-in-der-umwelt-eu-stimmt-richtlinie

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