Unternehmen sollen künftig für die Entsorgung von Einwegkunststoff zahlen

Dorit Zimmermann • Dez. 09, 2022

 Unternehmen sollen künftig für die Entsorgung von Einwegkunststoff zahlen

Nach einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) verursachen Einwegkunststoffprodukte wie Lebensmittelbehältnisse, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern jährlich rund 434 Mio. Euro an Kosten. Umgerechnet sind das jährlich 5,22 Euro pro Einwohner in Deutschland.
 

Nach den umzusetzenden EU-Vorschriften müssen künftig die Hersteller der Einwegprodukte diese Kosten tragen. Das sieht auch der Entwurf des deutschen Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) vor, den das Bundeskabinett im November 2022 beschlossen hat und der nun ins parlamentarische Verfahren geht. Das UBA schlägt vor, für jede Plastikproduktgruppe eigene Kostensätze einzuführen: Für Einwegbecher aus Plastik 1,23 Euro/kg und für kunststoffhaltige Zigarettenfilter 8,95 Euro/kg, um nur zwei Beispiele zu nennen. Die Gebühren müssten in den Einwegkunststofffonds eingezahlt werden und würden den Städten und Gemeinden zugutekommen, die bislang für die Reinigungskosten aufkamen. Ziel der geplanten Regelung ist es, der Vermüllung der Umwelt mit kurzlebigen Kunststoffprodukten einen Riegel vorzuschieben und sowohl die Hersteller als auch den Handel dazu zu bringen, künftig auf Mehrweg zu setzen.

   
Für die UBA-Studie wurden die Kosten und die Abfallzusammensetzung der kommunalen Mülleimer und der Streumüllsammlung im öffentlichen Raum detailliert analysiert. Im bundesweiten Durchschnitt haben Einwegkunststoffprodukte daran einen Gewichtsanteil von rund 6 %, wobei auf Getränkebecher, Zigarettenfilter, Tüten und Folienverpackungen die größten Anteile entfallen.
 
Für eine faire und den EU-Vorgaben entsprechende Verteilung der Reinigungs- und Sammelkosten ist es laut UBA wichtig, dass neben den Gewichtsanteilen auch die Abfallstückzahl und das Volumen berücksichtigt werden. Andernfalls lässt sich v.a. der kostentreibende Aufwand für die händische Parkreinigung von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen oder der häufige Leerungsbedarf von mit leeren Bechern und Boxen überfüllten Papierkörben nicht abbilden.

   

Quelle:

newsletter@umweltbundesamt.de



Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet eine Abgabe von bis zu 8,95 Euro pro Kilo Einwegplastik.


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