Mehrweg light, da geht noch mehr!

Dorit Zimmermann • Dez. 31, 2022

Mehrweg light, da geht noch mehr!

Ab 1. Januar 2023 müssen Restaurants, Cafés, Bistros etc., aber auch der Handel, Speisen und Getränke zum Mitnehmen in einer Mehrwegverpackung anbieten. Klingt gut, doch was steckt dahinter?


Um Einwegverpackungen mit allen negativen Folgen für Umwelt und Klima zu vermeiden, sollen Verbraucher und Verbraucherinnen dazu animiert werden, auf Mehrweg umzusteigen. Dasselbe Produkt darf in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein als in der Einwegvariante. Es ist jedoch erlaubt, Mehrwegverpackungen gegen Pfand abzugeben, so wie Recup® dies bereits erfolgreich praktiziert. Ferner muss es den Kunden ermöglicht werden, ihre Speisen und Getränke in mitgebrachte Behältnisse abfüllen zu lassen. Mehrwegverpackungen müssen gut sichtbar platziert werden, bzw. die Kunden müssen auf die Möglichkeit dazu informiert werden. Jeglicher Verstoß gegen die neue Regelung wird mit einem Bußgeld von max. 10.000 Euro geahndet. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Landesbehörden, wobei die Länder diese Aufgabe an die Kommunen delegieren können.


Ausgenommen von der neuen Regelung sind kleinere Geschäfte wie Kioske, Imbisse etc. mit einer Ladenfläche unter 80 m2 und max. fünf Beschäftigten. Ob diese fest angestellt sein müssen, oder ob auch Aushilfen dazugezählt werden, bleibt offen.


Neben den angebotenen Mehrwegverpackungen bleiben die Einwegverpackungen nach wie vor erhalten. Wer keine Lust auf Mehrweg hat, bekommt weiterhin seinen Wegwerfbecher ohne Aufpreis. Laut Bundesumweltministerium würde ein generelles Verbot von Einwegverpackungen gegen geltendes EU-Recht verstoßen, da es angeblich keine ökologisch sinnvollere Alternative zu z.B. Einweggetränkebechern gibt. Seit Juli 2021 sind europaweit bestimmte Kunststoffartikel wie Einmalbesteck und -teller sowie Trinkhalme und Wattestäbchen verboten. Weiterhin im Handel sind jedoch Fast-food-Boxen aus Kunststoff sowie Trinkbecher mit Deckel, die einen Großteil des Kunststoffmülls in der Natur ausmachen.

Laut „Verbraucherzentrale Berlin“ produzieren wir Deutsche Tag für Tag 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-away-Produkte. Eine vom „Umweltbundesamt“ (UBA) in Auftrag gegebene Studie ergab, dass Einwegkunststoffprodukte und Zigarettenkippen einen kommunalen Reinigungsaufwand von rund 434 Mio. Euro jährlich nach sich ziehen.


Unsere Forderung lautet daher: Keine Einwegverpackungen ohne Aufpreis, sodass die Folgen für Umwelt und Klima sowie der kommunale Reinigungsaufwand abgedeckt werden. Nur durch einen adäquaten Preis erfahren Mehrwegverpackungen den Wettbewerbsvorteil, der ihnen zukommen muss, um in der Gesellschaft angenommen zu werden. Nach wie vor werden keine Steuern auf die stoffliche Verarbeitung von fossilen Rohstoffen erhoben, das muss dringend geändert werden, damit Kunststoffverpackungen nicht länger Pfennigartikel sind. Allein durch diese Maßnahmen würden Einwegverpackungen so stark an Attraktivität verlieren, dass es nicht mehr nötig wäre, sie zu verbieten.

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